Berezin Haustechnik GmbH

Heizungsprüfung & Optimierung
für Iserlohn.

Eigentümerinnen und Eigentümer bestimmter Mehrfamilienhäuser sind verpflichtet, ihre Heizung regelmäßig überprüfen und optimieren zu lassen. Wir sind Ihr Partner für die Heizungsprüfung nach § 60b GEG in Iserlohn – von der Prüfung bis zur lückenlosen Dokumentation.

// Geltungsbereich

Für wen ist der
Heizungscheck Pflicht?

Eine allgemeine Pflicht zur Heizungsoptimierung besteht nicht. Betroffen sind ausschließlich Vermieterinnen und Vermieter von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten – bezogen auf alle Anlagen, die Wasser als Wärmeträger nutzen. Selbstnutzende Eigentümer kleinerer Objekte sind von dieser konkreten Pflicht nicht betroffen, profitieren aber ebenfalls von einer freiwilligen Überprüfung.

// Fristen

Fristen zur
Heizungsoptimierung.

Seit dem 1. Oktober 2024 gelten die aktuellen Regelungen und Fristen des Gebäudeenergiegesetzes. Maßgeblich ist dabei das Einbaudatum Ihrer Heizungsanlage.

Einbaudatum der AnlageFrist zur Prüfung & Optimierung
Nach dem 30.09.2009 eingebautInnerhalb eines Jahres nach 15 Betriebsjahren (Wärmepumpen ausgenommen)
Vor dem 01.10.2009 eingebautBis spätestens 30.09.2027

// Dokumentation

Wichtig für Vermieterinnen
und Vermieter.

Neben der Einhaltung der Fristen zählt auch die korrekte Dokumentation: Die Maßnahmen müssen von einer fachkundigen Person durchgeführt und schriftlich dokumentiert werden. Mieterinnen und Mieter können die Dokumentation auf Nachfrage einsehen. Wird bei der Prüfung Optimierungsbedarf festgestellt, muss dieser innerhalb eines weiteren Jahres umgesetzt werden.

Wer die Fristen verpasst, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Nachweisprobleme gegenüber Mietern oder im Streitfall. Wir empfehlen daher, die Prüfung frühzeitig zu terminieren, statt bis zum letzten möglichen Zeitpunkt zu warten.

// Prüfumfang

Was wir bei der
Prüfung kontrollieren.

Nach § 60b GEG prüfen wir unter anderem, ob:

  • R
    die Heizkurve korrekt auf das Gebäude eingestellt ist
  • R
    ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde
  • R
    Pumpen bedarfsgerecht dimensioniert und geregelt sind
  • R
    die Anlage insgesamt auf den tatsächlichen Wärmebedarf abgestimmt ist
  • R
    Speicher- und Verteiltemperaturen sinnvoll eingestellt sind

// Umsetzung

Was muss anschließend
optimiert werden?

Zeigt die Prüfung Optimierungsbedarf, sind in der Regel Eingriffe wie die Anpassung der Heizkurve, die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs oder der Austausch überdimensionierter Pumpen notwendig. Dabei dürfen die Maßnahmen keine negativen Auswirkungen auf das Gebäude oder die Gesundheit der Bewohner haben – wir stimmen jeden Eingriff sorgfältig mit dem tatsächlichen Zustand Ihrer Anlage ab.

Praxistipp von Berezin

Auch wenn Ihr Objekt nicht unter die gesetzliche Prüfpflicht fällt: Ein hydraulischer Abgleich zahlt sich in fast jedem Mehrparteienhaus aus und lässt sich zusätzlich über die BEG-Einzelmaßnahmenförderung bezuschussen.

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Freiwillige, regelmäßige Wartung für alle Anlagentypen.

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Wenn die Prüfung zeigt, dass ein größerer Umbau sinnvoller ist.

Heizungsprüfung jetzt anfragen.

Wir prüfen, ob Ihre Heizungsanlage unter die Pflicht fällt, führen die Prüfung fachgerecht durch und dokumentieren die Ergebnisse für Sie.